keines Kind bis zum zweiten Lebensjahr (besonders Amtssprache)
Hier die Antwort auf die Frage "keines Kind bis zum zweiten Lebensjahr (besonders Amtssprache)":
| Frage | Länge ▼ | Lösung |
|---|---|---|
| keines Kind bis zum zweiten Lebensjahr (besonders Amtssprache) | 11 Buchstaben | kleinstkind |
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